Das Wichtigste in Kürze
Der effektive Jahreszins gibt die Gesamtkosten eines Kredits pro Jahr in Prozent des Nettodarlehensbetrags an. Anders als der Sollzins enthält der Effektivzins auch die Nebenkosten der Finanzierung, etwa Vermittlungskosten oder die Art der Tilgungsverrechnung. Banken müssen ihn nach der Preisangabenverordnung ausweisen, deshalb ist er die einzige Zahl, mit der sich Kreditangebote wirklich vergleichen lassen.
Was ist der effektive Jahreszins?
Der effektive Jahreszins (auch Effektivzinssatz oder effektiver Jahreszinssatz) beziffert, was ein Kredit unterm Strich pro Jahr kostet: als jährlicher Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags. Er wird bei jedem Kreditangebot verbindlich angegeben und bedeutet für Sie: Alle preisbestimmenden Faktoren des Darlehens stecken in einer Zahl. Er ist die gesetzlich vorgeschriebene Vergleichsgröße für Verbraucherkredite: § 6 der Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet jeden Kreditgeber, den effektiven Jahreszins in Werbung und Vertragsunterlagen anzugeben. So können Verbraucher Angebote verschiedener Banken auf einen Blick nebeneinanderlegen.
Die Idee dahinter: Der reine Zinssatz sagt wenig aus, wenn daneben Nebenkosten anfallen oder die Zinsen unterschiedlich verrechnet werden. Der Effektivzins presst all das in eine einzige Zahl.
Effektiver Jahreszins und Sollzins: der Unterschied
Der Sollzins (früher Nominalzins oder Nominalzinssatz) ist der reine Preis für das geliehene Geld: der Zinssatz, mit dem die Bank Ihr Darlehen verzinst. Der Unterschied zwischen Sollzins und Effektivzins liegt in den Nebenkosten: Der effektive Jahreszins baut auf dem Sollzins auf und rechnet die weiteren Kostenbestandteile ein, während der Sollzins sie ignoriert. Deshalb ist der Effektivzinssatz praktisch immer höher als der Sollzins, und deshalb bestimmt der Sollzins zwar die monatliche Rate, aber nicht die wahren Gesamtkosten.
Ein Beispiel: Zwei Banken werben mit demselben Sollzins von 5,0 Prozent. Bank A verrechnet Tilgungen monatlich, Bank B nur einmal im Jahr. Beim Kreditvergleich zeigt sich der Unterschied erst im effektiven Jahreszins: Bank A liegt bei 5,12 Prozent, Bank B bei 5,35 Prozent. Wer nur auf den Sollzins schaut, übersieht die Differenz.
Welche Kosten sind im Effektivzins enthalten?
In die Berechnung des effektiven Jahreszinses fließen die folgenden Faktoren ein, also alle Gebühren und Kosten, die die Bank für die Kreditvergabe verlangt:
- der Sollzins als Grundpreis des Darlehens,
- Vermittlungs- oder Bearbeitungskosten, soweit sie zulässig sind,
- der Auszahlungskurs (ein Disagio verteuert den Kredit),
- Zeitpunkt und Art der Tilgungsverrechnung,
- bei Baufinanzierungen zusätzlich die Dauer der Zinsbindung.
Nicht enthalten sind dagegen Gebühren, die nicht die Bank erhebt oder die vom Einzelfall abhängen: Bereitstellungszinsen, Kontoführungsgebühren, Notar- und Grundbuchkosten bei der Baufinanzierung sowie die Prämien einer freiwilligen Restkreditversicherung. Genau hier lohnt ein zweiter Blick, denn diese Posten können ein scheinbar günstiges Angebot deutlich verteuern.
Berechnung: Wie wird der effektive Jahreszins ermittelt?
Die exakte Berechnung des effektiven Jahreszinses erfolgt nach der Formel der Preisangabenverordnung über die interne Zinsfußmethode: Alle Zahlungen des Darlehens über die gesamte Laufzeit, Auszahlung, jede monatliche Rate und alle Nebenkosten, werden auf denselben Zeitpunkt abgezinst. Das ist ohne Software kaum zu rechnen, liefert aber das präzise Ergebnis, das im Kreditvertrag steht.
Für eine schnelle Näherung genügt die vereinfachte Formel zur Berechnung: Kreditkosten geteilt durch Nettodarlehensbetrag, multipliziert mit 24, geteilt durch Laufzeit in Monaten plus 1. Gerade bei langer Laufzeit weicht diese Näherung etwas ab, für den Überschlag reicht sie. Ein Kredit über 10.000 Euro mit 1.200 Euro Gesamtkosten und 48 Monaten Laufzeit kommt damit auf rund 5,9 Prozent effektiven Jahreszins. Für den Alltag reicht: Sie müssen den Effektivzins nie selbst berechnen, die Angabe der Bank ist verbindlich.
Kredite vergleichen: So nutzen Sie den effektiven Jahreszins
Beim Kreditvergleich gilt eine einfache Regel: Vergleichen Sie immer den effektiven Jahreszins, nie den Sollzins. Das gilt bei Ratenkrediten genauso wie bei der Baufinanzierung, denn ein niedriger Sollzins kann teurer sein als ein scheinbar höheres Angebot mit niedrigerem Effektivzins. Drei Punkte machen den Vergleich aussagekräftig:
- Gleiche Eckdaten: Effektivzinsen sind nur bei gleicher Kreditsumme und Laufzeit vergleichbar. Schon eine andere Laufzeit verschiebt das Ergebnis.
- Zwei-Drittel-Zins beachten: Viele Banken vergeben bonitätsabhängige Zinsen. Der beworbene Top-Zins gilt nur für beste Bonität; realistischer ist der Zwei-Drittel-Zins aus dem repräsentativen Beispiel, den zwei von drei Kunden tatsächlich erhalten.
- Nicht enthaltene Kosten addieren: Restkreditversicherung oder Bereitstellungszinsen stehen außerhalb des Effektivzinses und gehören gedanklich auf die Rechnung.
Effektiver Jahreszins bei der Baufinanzierung
Bei Immobilienkrediten hat der Effektivzins eine Besonderheit: Er gilt nur für die Dauer der Zinsbindung, üblich sind 10 oder 15 Jahre. Was danach kommt, hängt vom Zinsniveau bei der Anschlussfinanzierung ab. Deshalb sprechen Banken hier vom anfänglichen effektiven Jahreszins. Zusätzlich bleiben ausgerechnet bei der Baufinanzierung große Kostenblöcke außen vor: Notar, Grundbuch und Bereitstellungszinsen zahlen Sie zusätzlich. Der Effektivzins bleibt trotzdem die beste Vergleichszahl, solange Sie Angebote mit gleicher Zinsbindung nebeneinanderlegen.


