Bürgschaft:Kreditsicherheit mit hohem Risiko für den Bürgen

Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber der Bank, für die Schulden eines Kreditnehmers einzustehen, falls dieser nicht mehr zahlen kann.

Bürgschaft: flache Illustration eines Bürgen, der für einen Kredit einsteht – Kreditriese Glossar

Das Wichtigste in Kürze

Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber der Bank, für die Schulden eines Kreditnehmers einzustehen, falls dieser nicht mehr zahlen kann. Die Bürgschaft ist eine wichtige Kreditsicherheit, für den Bürgen aber ein hohes Risiko: Er haftet mit seinem eigenen Vermögen. Entscheidend ist die Art der Bürgschaft, denn sie bestimmt, wie schnell und in welcher Höhe der Bürge zahlen muss.

Was ist eine Bürgschaft?

Eine Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger, meist der Bank. Der Bürge verpflichtet sich darin, die Forderung des Gläubigers zu erfüllen, wenn der eigentliche Kreditnehmer, der Hauptschuldner, seine Raten nicht mehr zahlt. Rechtlich geregelt ist die Bürgschaft in den Paragrafen 765 ff. BGB. Der Bürge haftet damit für die Schulden des Kreditnehmers, als wären es seine eigenen: Kann der Kreditnehmer nicht zahlen, tritt der Bürge an seine Stelle.

Für die Bank ist die Bürgschaft eine zusätzliche Sicherheit: Fällt der Kreditnehmer als Schuldner aus, holt sie sich das Geld beim Bürgen. Deshalb verlangen Banken eine Bürgschaft oft dann, wenn die Bonität des Kreditnehmers allein nicht ausreicht, etwa bei jungen Menschen, Studenten oder bei einem Kredit trotz schwacher SCHUFA. Der Bürge muss dafür selbst über ein gesichertes Einkommen und eine gute Bonität verfügen, denn im Ernstfall soll der Bürge die Forderung der Bank erfüllen. Für den Kreditnehmer verbessert ein Bürge die Chance auf einen Kredit deutlich.

Die wichtigsten Arten der Bürgschaft

Nicht jede Bürgschaft ist gleich. Die Art entscheidet darüber, wann und wie der Gläubiger auf den Bürgen zugreifen darf:

  • Ausfallbürgschaft: Die mildeste Form. Hier hat der Bürge die Einrede der Vorausklage: Der Gläubiger muss erst erfolglos gegen den Schuldner vollstrecken, bevor er sich an den Bürgen wenden darf. Der Bürge zahlt nur den echten Ausfall.
  • Selbstschuldnerische Bürgschaft: Die für Privatpersonen häufigste und riskanteste Form. Der Bürge verzichtet auf die Einrede der Vorausklage. Die Bank kann sofort bei Zahlungsausfall auf den Bürgen zugehen, ohne vorher gegen den Kreditnehmer vorzugehen.
  • Bürgschaft auf erstes Anfordern: Noch strenger. Der Bürge muss zahlen, sobald der Gläubiger es verlangt, Einwände klärt man erst später. Für Privatpersonen unüblich und gefährlich.
  • Höchstbetragsbürgschaft: Die Haftung des Bürgen ist auf eine feste Summe begrenzt, das schützt vor unbegrenztem Risiko.
  • Globalbürgschaft: Der Bürge haftet nicht für einen bestimmten Kredit, sondern für alle Verbindlichkeiten des Kreditnehmers bei der Bank. Für Privatpersonen kaum empfehlenswert.

Welche Rechte und Pflichten hat der Bürge?

Der Bürge steht mit seinem privaten Vermögen für die Schulden des Kreditnehmers ein, ein erhebliches finanzielles Risiko für den Bürgen. Kommt der Kreditnehmer als Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht nach, haftet der Bürge gegenüber dem Gläubiger. Zahlt der Kreditnehmer nicht, kann die Bank je nach Art der Bürgschaft direkt Geld, die Pfändung des Kontos oder die Verwertung von Vermögen verlangen.

Der Bürge hat aber auch Rechte: Zahlt er für den Schuldner, geht die Forderung auf ihn über (Regress). Der Bürge kann sich das Geld also vom Kreditnehmer zurückholen, sofern der Kreditnehmer überhaupt zahlungsfähig ist, was im Ernstfall selten der Fall ist. Wichtig ist die Schriftform: Eine Bürgschaft von Privatpersonen ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erklärt wurde.

Worauf Sie als Bürge achten sollten

Bevor Sie eine Bürgschaft unterschreiben, prüfen Sie kühl:

  • Kann ich im Ernstfall zahlen? Bürgen Sie nur für Beträge, die Sie zur Not selbst stemmen könnten, ohne die eigene finanzielle Existenz zu gefährden.
  • Welche Art der Bürgschaft ist es? Eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist deutlich riskanter als eine Ausfallbürgschaft. Verlangen Sie möglichst eine Begrenzung auf einen Höchstbetrag.
  • Wie ist das Verhältnis zum Kreditnehmer? Eine Bürgschaft belastet oft nicht nur die Finanzen des Bürgen, sondern auch die Beziehung zum Kreditnehmer, wenn es zum Zahlungsausfall kommt.
  • Gibt es Alternativen? Manchmal ist ein zweiter Kreditnehmer im Vertrag oder eine andere Sicherheit für alle Beteiligten besser als eine Bürgschaft.

Bürgschaft, zweiter Kreditnehmer oder Sicherheit?

Die Bürgschaft ist nur eine von mehreren Möglichkeiten, die Bonität eines Kredits zu stärken. Beim zweiten Kreditnehmer haften beide von Anfang an gemeinsam als gleichberechtigte Schuldner, anders als der Bürge, der erst bei Zahlungsausfall des Hauptschuldners einspringt. Andere Sicherheiten wie eine Grundschuld oder die Abtretung von Guthaben belasten keine dritte Person. Welche Lösung passt, hängt vom Einzelfall ab, gemeinsam ist ihnen: Sie senken das Risiko für die Bank und verbessern die Kreditchancen.

Häufige Fragen zur Bürgschaft

Was passiert, wenn der Kreditnehmer nicht zahlt?
Dann fordert die Bank das Geld vom Bürgen. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft sofort, bei der Ausfallbürgschaft erst nach erfolgloser Vollstreckung gegen den Schuldner. Der Bürge haftet dann mit seinem eigenen Vermögen für die volle offene Forderung.
Kann ich mir das Geld vom Kreditnehmer zurückholen?
Ja. Zahlt der Bürge, geht die Forderung auf ihn über, er kann Regress beim Kreditnehmer nehmen. In der Praxis ist das aber schwierig, denn wenn der Kreditnehmer schon nicht an die Bank zahlen konnte, hat er meist auch dem Bürgen gegenüber kein Geld.
Welche Bürgschaft ist am riskantesten?
Die Bürgschaft auf erstes Anfordern und die Globalbürgschaft. Beide sollten Privatpersonen meiden. Am sichersten ist eine Ausfallbürgschaft mit begrenztem Höchstbetrag.
Kann ich eine Bürgschaft wieder kündigen?
Eine einmal übernommene Bürgschaft lässt sich in der Regel nicht einseitig kündigen, sie endet erst, wenn der Kredit vollständig zurückgezahlt ist. Bei zeitlich befristeten Bürgschaften läuft sie zum vereinbarten Termin aus.
Wer kann Bürge werden?
Jede volljährige, geschäftsfähige Person mit eigenem, gesichertem Einkommen und guter Bonität. Die Bank prüft den Bürgen ähnlich streng wie den Kreditnehmer, denn im Ernstfall soll er ja die Forderung erfüllen können.