Bürgschaft – kurz erklärt: Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Dritter, für die Kreditschuld einzustehen, wenn der Kreditnehmer nicht zahlt. Sie verbessert die Kreditchancen, birgt aber hohe Risiken für den Bürgen.
Was Sie in der Praxis wissen sollten
Für den Bürgen ein volles Risiko: Er haftet wie ein Kreditnehmer, meist selbstschuldnerisch. Vor der Unterschrift gilt: nur bürgen, was man notfalls verschenken könnte.
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