Bereitstellungs­zinsen:Extrakosten für den nicht abgerufenen Kredit

Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die die Bank für den bereitgestellten, aber noch nicht abgerufenen Teil eines Baudarlehens berechnet.

Bereitstellungszinsen: flache Illustration eines Baudarlehen-Hahns mit Uhr und Münzen – Kreditriese Glossar

Das Wichtigste in Kürze

Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die die Bank für den bereitgestellten, aber noch nicht abgerufenen Teil eines Baudarlehens berechnet. Sie fallen erst nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit an, meist 3 bis 12 Monate. Üblich sind 0,25 Prozent pro Monat, also 3 Prozent im Jahr, auf die noch nicht ausgezahlte Darlehenssumme. Wer clever plant, kann Bereitstellungszinsen ganz vermeiden.

Was sind Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen sind eine Gebühr dafür, dass die Bank Ihr Darlehen bereithält, auch wenn Sie es noch nicht komplett abgerufen haben. Das ist typisch beim Hausbau oder Kauf einer Immobilie, die erst noch gebaut wird: Die Bank zahlt das Darlehen dann nicht auf einmal aus, sondern in Tranchen nach Baufortschritt. Für den Teil, der noch nicht abgerufen ist, aber schon für Sie reserviert wird, verlangt die Bank Bereitstellungszinsen.

Aus Sicht der Bank ist das nachvollziehbar: Sie muss das Geld vorhalten und kann es nicht anderweitig verleihen. Diese Kosten gibt sie über die Bereitstellungszinsen an Sie weiter. Wichtig: Bereitstellungszinsen sind nicht Teil des effektiven Jahreszinses, sie kommen also zusätzlich zu den normalen Kreditzinsen obendrauf. Bereitstellungszinsen fallen dabei nur bei der Baufinanzierung an, nie beim normalen Ratenkredit. Ob und wie viele Bereitstellungszinsen fällig werden, hängt allein davon ab, wie schnell Sie das bereitgestellte Darlehen abrufen und wie lang die vereinbarte bereitstellungszinsfreie Zeit ist.

Wann fallen Bereitstellungszinsen an?

Theoretisch könnten Bereitstellungszinsen schon ab Vertragsabschluss anfallen. In der Praxis enthält aber fast jeder Darlehensvertrag eine bereitstellungszinsfreie Zeit: einen Zeitraum, in dem die Bank noch keine Bereitstellungszinsen berechnet. Erst wenn diese bereitstellungszinsfreie Zeit abläuft und ein Teil des Darlehens weiterhin nicht abgerufen ist, beginnt die Uhr zu ticken.

Wie lang die bereitstellungszinsfreie Zeit ist, unterscheidet sich stark von Bank zu Bank. Kurze Fristen von zwei bis drei Monaten sind häufig, aber auch 6, 12 oder sogar 24 Monate sind möglich. Je länger diese Zeit, desto seltener fallen Bereitstellungszinsen überhaupt an, deshalb lohnt es sich, beim Vertragsabschluss auf eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit zu achten.

Wie hoch sind Bereitstellungszinsen?

Bei den meisten Banken liegt der Bereitstellungszins bei 0,25 Prozent pro Monat, das entspricht 3 Prozent im Jahr. Berechnet wird er jeweils auf die noch nicht abgerufene Darlehenssumme. Die Abbuchung erfolgt meist am Monatsende, manchmal auch quartalsweise.

Ein Rechenbeispiel: Von einem Darlehen über 300.000 Euro sind nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit noch 150.000 Euro nicht abgerufen. Bei 0,25 Prozent pro Monat zahlen Sie darauf 375 Euro Bereitstellungszinsen im Monat. Zieht sich der Bau über mehrere Monate, summiert sich das schnell auf einen vierstelligen Betrag, zusätzlich zu den regulären Zinsen und der Rate. Ein weiteres Beispiel: Sind nach der bereitstellungszinsfreien Zeit noch 80.000 Euro nicht abgerufen, fallen bei 0,25 Prozent pro Monat 200 Euro Bereitstellungszinsen im Monat an; über sechs Monate sind das 1.200 Euro. Werden nur 40.000 Euro nicht abgerufen, halbieren sich die Bereitstellungszinsen auf 100 Euro pro Monat. Die Höhe der Bereitstellungszinsen hängt also direkt vom nicht abgerufenen Betrag in Euro und der Zahl der Monate ab, die über die bereitstellungszinsfreie Zeit hinausgehen.

Wie Sie Bereitstellungszinsen vermeiden oder senken

Mit der richtigen Planung lassen sich Bereitstellungszinsen deutlich reduzieren oder ganz vermeiden:

  • Lange bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbaren: Der wichtigste Hebel. Schon beim Vertragsabschluss eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit aushandeln, gerade beim Neubau, wo sich Auszahlungen über Monate ziehen.
  • Realistischen Auszahlungsplan aufstellen: Wer den Baufortschritt gut plant und das Darlehen zügig abruft, verkürzt die Zeit, in der Bereitstellungszinsen anfallen.
  • Eigenkapital zuerst einsetzen: Zahlen Sie erste Rechnungen aus Eigenkapital und rufen das Darlehen später ab, verschieben Sie den Zeitpunkt, ab dem Bereitstellungszinsen fällig werden.
  • Banken vergleichen: Die Konditionen für Bereitstellungszinsen und die Länge der bereitstellungszinsfreien Zeit unterscheiden sich stark. Ein Vergleich vor dem Abschluss spart bares Geld.

Bereitstellungszinsen beim Ratenkredit

Beim klassischen Ratenkredit gibt es keine Bereitstellungszinsen: Die Summe wird komplett auf einmal ausgezahlt, es bleibt nichts „bereitgestellt“. Bereitstellungszinsen sind ausschließlich ein Thema der Baufinanzierung, wo das Darlehen in mehreren Tranchen fließt oder der Kaufabschluss sich verzögert.

Häufige Fragen zu Bereitstellungszinsen

Ab wann muss ich Bereitstellungszinsen zahlen?
Erst nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit, wenn ein Teil des Darlehens weiterhin nicht abgerufen ist. Diese Zeit beträgt je nach Bank 3 bis 24 Monate; vorher fallen keine Bereitstellungszinsen an.
Wie hoch sind Bereitstellungszinsen pro Monat?
Bei den meisten Banken 0,25 Prozent pro Monat auf die nicht abgerufene Darlehenssumme, also 3 Prozent im Jahr. Bei 150.000 Euro nicht abgerufenem Darlehen sind das 375 Euro im Monat.
Kann ich Bereitstellungszinsen ganz vermeiden?
Ja, wenn Sie das Darlehen innerhalb der bereitstellungszinsfreien Zeit vollständig abrufen oder von Anfang an eine ausreichend lange bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbaren. Gute Planung des Auszahlungsplans ist der Schlüssel.
Sind Bereitstellungszinsen im effektiven Jahreszins enthalten?
Nein. Bereitstellungszinsen stehen außerhalb des effektiven Jahreszinses und kommen zusätzlich obendrauf. Deshalb sollten Sie sie beim Vergleich von Baufinanzierungen immer gesondert berücksichtigen.
Fallen Bereitstellungszinsen auch beim Kauf einer fertigen Immobilie an?
Meist nur kurz oder gar nicht, weil das Darlehen zeitnah in einer Summe ausgezahlt wird. Verzögert sich der Notartermin oder die Kaufabwicklung über die bereitstellungszinsfreie Zeit hinaus, können aber auch hier Bereitstellungszinsen anfallen. In diesem Fall werden die Bereitstellungszinsen ab dem ersten Monat nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit auf den noch nicht abgerufenen Betrag in Euro berechnet und monatlich fällig.