Zweiter Kreditnehmer:der Kredit zu zweit

Ein zweiter Kreditnehmer, auch Mitantragsteller genannt, beantragt den Kredit gemeinsam mit dem Hauptkreditnehmer, mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten.

Zweiter Kreditnehmer: flache Illustration zweier Personen mit gemeinsamem Kreditvertrag – Kreditriese Glossar

Das Wichtigste in Kürze

Ein zweiter Kreditnehmer, auch Mitantragsteller genannt, beantragt den Kredit gemeinsam mit dem Hauptkreditnehmer, mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Weil das gemeinsame Einkommen und die Bonität beider zählen, sinkt das Risiko für die Bank. Das bringt oft bessere Zinsen und eine deutlich höhere Kreditchance. Wichtig: Beide haften als Gesamtschuldner für die volle Restschuld, nicht nur für die Hälfte, und das auch nach einer Trennung.

Was ist ein zweiter Kreditnehmer?

Ein zweiter Kreditnehmer ist eine weitere Person, die den Kreditvertrag gemeinsam mit dem Hauptkreditnehmer unterschreibt. Beide beantragen den Kredit zu zweit und stehen gleichberechtigt im Vertrag. Der zweite Kreditnehmer, auch Mitantragsteller oder Mitdarlehensnehmer genannt, hat dieselben Rechte und dieselben Pflichten wie der Hauptkreditnehmer.

Bei der Kreditprüfung betrachtet die Bank beide Personen: Sie prüft das Einkommen und die Bonität von beiden und trägt beide in der SCHUFA ein. Aus Sicht der Bank ist das ein Vorteil, denn zwei Einkommen und zwei Bonitäten geben mehr Sicherheit als eine Person allein. Genau daraus ergeben sich die Vorteile eines Kredits mit zweitem Kreditnehmer.

Die Vorteile eines zweiten Kreditnehmers

Ein zweiter Kreditnehmer wirkt sich gleich mehrfach positiv aus:

  • Bessere Zinsen: Weil das gemeinsame Einkommen das Risiko senkt, bieten Banken oft einen niedrigeren Zinssatz. Auswertungen von Vermittlern zeigen deutlich günstigere Effektivzinsen bei Krediten mit zweitem Kreditnehmer.
  • Höhere Kreditchance: Mit einem Mitantragsteller steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Kredit überhaupt bewilligt wird, spürbar. Zwei Einkommen erhöhen die Annahmechance erheblich.
  • Höhere Kreditsumme: Das gemeinsame Einkommen kann eine höhere Rate tragen. Dadurch ist oft ein größerer Kreditbetrag möglich als bei nur einem Kreditnehmer.
  • Schwache Bonität ausgleichen: Hat der Hauptkreditnehmer eine schwache Bonität, kann ein zweiter Kreditnehmer mit gutem Einkommen und sauberer SCHUFA den Kredit erst möglich machen.

Ein Kredit zu zweit lohnt sich deshalb besonders, wenn Paare gemeinsam etwas finanzieren oder wenn eine Person allein die Bank nicht überzeugt.

Haftung: Beide stehen für alles gerade

Der wichtigste Punkt beim zweiten Kreditnehmer ist die Haftung. Hauptkreditnehmer und zweiter Kreditnehmer sind Gesamtschuldner. Das heißt: Beide haften nicht jeweils für die Hälfte, sondern jeder für die gesamte Restschuld. Kann der eine nicht zahlen, kann die Bank die vollen offenen Raten vom anderen verlangen.

Diese gesamtschuldnerische Haftung bleibt auch bestehen, wenn sich die Lebenssituation ändert. Trennen sich zwei Partner, die den Kredit gemeinsam aufgenommen haben, haften trotzdem weiterhin beide für den vollen Betrag. Der Kreditvertrag interessiert sich nicht für die private Beziehung. Wer als zweiter Kreditnehmer unterschreibt, sollte sich deshalb bewusst sein, dass er im Ernstfall für die ganze Schuld einstehen muss, auch für einen Kredit, von dem er selbst vielleicht wenig hatte.

Zweiter Kreditnehmer oder Bürge?

Der zweite Kreditnehmer wird oft mit dem Bürgen verwechselt, doch die Rollen sind verschieden:

  • Zweiter Kreditnehmer: ist gleichberechtigter Vertragspartner mit vollen Rechten und Pflichten. Er darf über den Kredit mitbestimmen und haftet von Anfang an gleichrangig.
  • Bürge: steht nur im Hintergrund. Er hat keine Rechte am Kredit und wird erst zur Kasse gebeten, wenn der Hauptkreditnehmer ausfällt.

Für die Bank ist der zweite Kreditnehmer die stärkere Absicherung, weil sein Einkommen von Beginn an mitzählt und die Konditionen verbessert. Ein Bürge verbessert die Zinsen dagegen meist nicht im gleichen Maße. Wer die Vorteile bei Zinsen und Kreditsumme nutzen will, wählt daher den zweiten Kreditnehmer, nicht die Bürgschaft.

Häufige Fragen zum zweiten Kreditnehmer

Was bringt ein zweiter Kreditnehmer?
Bessere Zinsen, eine höhere Kreditchance und oft eine höhere mögliche Kreditsumme. Weil zwei Einkommen und zwei Bonitäten zählen, sinkt das Risiko für die Bank, und sie bietet günstigere Konditionen.
Haftet der zweite Kreditnehmer für den ganzen Kredit?
Ja. Als Gesamtschuldner haftet jeder für die volle Restschuld, nicht nur für die Hälfte. Fällt der eine aus, kann die Bank den kompletten offenen Betrag vom anderen verlangen.
Was passiert bei einer Trennung?
Die Haftung bleibt bestehen. Trennen sich Partner, die den Kredit gemeinsam aufgenommen haben, haften weiterhin beide gesamtschuldnerisch für den vollen Betrag. Eine Entlassung aus dem Vertrag ist nur mit Zustimmung der Bank möglich.
Wer kann zweiter Kreditnehmer werden?
Meist der Partner, ein Familienmitglied oder eine andere volljährige Person mit eigenem, regelmäßigem Einkommen und guter Bonität. Je besser Einkommen und SCHUFA des zweiten Kreditnehmers, desto größer der Vorteil.
Was ist der Unterschied zwischen zweitem Kreditnehmer und Bürge?
Der zweite Kreditnehmer ist gleichberechtigter Vertragspartner und haftet von Anfang an mit. Der Bürge hat keine Rechte am Kredit und haftet erst, wenn der Hauptkreditnehmer ausfällt.
Verbessert ein zweiter Kreditnehmer die Zinsen wirklich?
Ja. Weil das gemeinsame Einkommen das Ausfallrisiko senkt, bieten Banken bei einem Kredit mit zweitem Kreditnehmer im Schnitt spürbar niedrigere Zinsen als bei einem einzelnen Kreditnehmer.