Das Wichtigste in Kürze
Ein zweiter Kreditnehmer, auch Mitantragsteller genannt, beantragt den Kredit gemeinsam mit dem Hauptkreditnehmer, mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Weil das gemeinsame Einkommen und die Bonität beider zählen, sinkt das Risiko für die Bank. Das bringt oft bessere Zinsen und eine deutlich höhere Kreditchance. Wichtig: Beide haften als Gesamtschuldner für die volle Restschuld, nicht nur für die Hälfte, und das auch nach einer Trennung.
Was ist ein zweiter Kreditnehmer?
Ein zweiter Kreditnehmer ist eine weitere Person, die den Kreditvertrag gemeinsam mit dem Hauptkreditnehmer unterschreibt. Beide beantragen den Kredit zu zweit und stehen gleichberechtigt im Vertrag. Der zweite Kreditnehmer, auch Mitantragsteller oder Mitdarlehensnehmer genannt, hat dieselben Rechte und dieselben Pflichten wie der Hauptkreditnehmer.
Bei der Kreditprüfung betrachtet die Bank beide Personen: Sie prüft das Einkommen und die Bonität von beiden und trägt beide in der SCHUFA ein. Aus Sicht der Bank ist das ein Vorteil, denn zwei Einkommen und zwei Bonitäten geben mehr Sicherheit als eine Person allein. Genau daraus ergeben sich die Vorteile eines Kredits mit zweitem Kreditnehmer.
Die Vorteile eines zweiten Kreditnehmers
Ein zweiter Kreditnehmer wirkt sich gleich mehrfach positiv aus:
- Bessere Zinsen: Weil das gemeinsame Einkommen das Risiko senkt, bieten Banken oft einen niedrigeren Zinssatz. Auswertungen von Vermittlern zeigen deutlich günstigere Effektivzinsen bei Krediten mit zweitem Kreditnehmer.
- Höhere Kreditchance: Mit einem Mitantragsteller steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Kredit überhaupt bewilligt wird, spürbar. Zwei Einkommen erhöhen die Annahmechance erheblich.
- Höhere Kreditsumme: Das gemeinsame Einkommen kann eine höhere Rate tragen. Dadurch ist oft ein größerer Kreditbetrag möglich als bei nur einem Kreditnehmer.
- Schwache Bonität ausgleichen: Hat der Hauptkreditnehmer eine schwache Bonität, kann ein zweiter Kreditnehmer mit gutem Einkommen und sauberer SCHUFA den Kredit erst möglich machen.
Ein Kredit zu zweit lohnt sich deshalb besonders, wenn Paare gemeinsam etwas finanzieren oder wenn eine Person allein die Bank nicht überzeugt.
Haftung: Beide stehen für alles gerade
Der wichtigste Punkt beim zweiten Kreditnehmer ist die Haftung. Hauptkreditnehmer und zweiter Kreditnehmer sind Gesamtschuldner. Das heißt: Beide haften nicht jeweils für die Hälfte, sondern jeder für die gesamte Restschuld. Kann der eine nicht zahlen, kann die Bank die vollen offenen Raten vom anderen verlangen.
Diese gesamtschuldnerische Haftung bleibt auch bestehen, wenn sich die Lebenssituation ändert. Trennen sich zwei Partner, die den Kredit gemeinsam aufgenommen haben, haften trotzdem weiterhin beide für den vollen Betrag. Der Kreditvertrag interessiert sich nicht für die private Beziehung. Wer als zweiter Kreditnehmer unterschreibt, sollte sich deshalb bewusst sein, dass er im Ernstfall für die ganze Schuld einstehen muss, auch für einen Kredit, von dem er selbst vielleicht wenig hatte.
Zweiter Kreditnehmer oder Bürge?
Der zweite Kreditnehmer wird oft mit dem Bürgen verwechselt, doch die Rollen sind verschieden:
- Zweiter Kreditnehmer: ist gleichberechtigter Vertragspartner mit vollen Rechten und Pflichten. Er darf über den Kredit mitbestimmen und haftet von Anfang an gleichrangig.
- Bürge: steht nur im Hintergrund. Er hat keine Rechte am Kredit und wird erst zur Kasse gebeten, wenn der Hauptkreditnehmer ausfällt.
Für die Bank ist der zweite Kreditnehmer die stärkere Absicherung, weil sein Einkommen von Beginn an mitzählt und die Konditionen verbessert. Ein Bürge verbessert die Zinsen dagegen meist nicht im gleichen Maße. Wer die Vorteile bei Zinsen und Kreditsumme nutzen will, wählt daher den zweiten Kreditnehmer, nicht die Bürgschaft.


