Zahlungsverzug:wenn die Zahlung ausbleibt

Zahlungsverzug liegt vor, wenn ein Schuldner eine fällige Rechnung nicht rechtzeitig zahlt und die Verzögerung selbst zu vertreten hat.

Das Wichtigste in Kürze

Zahlungsverzug liegt vor, wenn ein Schuldner eine fällige Rechnung nicht rechtzeitig zahlt und die Verzögerung selbst zu vertreten hat. Meist beginnt der Verzug mit einer Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit. Ab dann darf der Gläubiger Verzugszinsen verlangen – bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Beim Kredit ist Zahlungsverzug besonders heikel: Er kostet Mahngebühren, kann den SCHUFA-Score belasten und im Ernstfall zur Kündigung des Kredits führen.

Was ist Zahlungsverzug?

Zahlungsverzug bedeutet, dass ein Schuldner eine fällige Geldforderung nicht rechtzeitig begleicht, obwohl ihm die Zahlung möglich wäre und er die Verzögerung zu vertreten hat. Der Gläubiger hat also einen Anspruch auf Zahlung, die Leistung bleibt aber aus.

Geregelt ist der Zahlungsverzug im Bürgerlichen Gesetzbuch, vor allem in den §§ 280 und 286 BGB. Wichtig ist die rechtlich saubere Unterscheidung: Eine Rechnung ist bereits fällig, wenn die Zahlungsfrist abläuft – im Zahlungsverzug ist der Schuldner nach dem BGB aber erst, wenn zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Verzug ist also mehr als nur „zu spät zahlen“.

Wann tritt Zahlungsverzug ein?

Damit rechtlich Zahlungsverzug vorliegt, müssen mehrere Voraussetzungen zusammenkommen:

  • Fälligkeit: Die Forderung muss fällig sein, die Zahlungsfrist also abgelaufen.
  • Mahnung: In der Regel muss der Gläubiger den Schuldner nach Fälligkeit zur Zahlung auffordern. Diese Mahnung setzt den Verzug in Gang.
  • Vertretenmüssen: Der Schuldner muss die Verzögerung zu vertreten haben – wer unverschuldet nicht zahlen kann, ist nicht automatisch in Verzug.

Es gibt aber Fälle, in denen keine Mahnung nötig ist. Der wichtigste: Steht auf der Rechnung ein konkretes Zahlungsdatum, gerät der Schuldner mit Ablauf dieses Termins automatisch in Verzug. Und nach § 286 Abs. 3 BGB kommt ein Schuldner spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug – bei Verbrauchern nur, wenn sie auf diese Folge in der Rechnung hingewiesen wurden.

Verzugszinsen: Höhe und Berechnung

Sobald Zahlungsverzug eingetreten ist, darf der Gläubiger Verzugszinsen verlangen. Sie sind in § 288 BGB geregelt und entschädigen den Gläubiger für die verspätete Zahlung.

Die Höhe hängt davon ab, wer beteiligt ist:

  • Verbraucher: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
  • Geschäfte ohne Verbraucher: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Entgeltforderungen, zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro.

Der Basiszinssatz wird zweimal jährlich – zum 1. Januar und 1. Juli – angepasst und von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben. Berechnet werden die Verzugszinsen für die Tage zwischen Verzugsbeginn und Zahlung. Ein Beispiel: Bleibt ein Verbraucher 30 Tage mit 1.000 Euro im Verzug, fallen bei einem angenommenen Zinssatz von rund 8 Prozent etwa 6,60 Euro Verzugszinsen an.

Was passiert nach dem Verzug? Vom Mahnverfahren zum Inkasso

Zahlt der Schuldner trotz Verzug nicht, eskaliert die Sache stufenweise. Zunächst folgen weitere Mahnungen mit Mahngebühren; eine solche Mahnung ist zugleich der Nachweis, dass der Gläubiger seinen Anspruch geltend gemacht hat. Reagiert der Schuldner weiterhin nicht und will er auch auf die Mahnung hin nicht zahlen, kann der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder die Forderung an ein Inkassounternehmen abgeben. Der Anspruch bleibt dabei in voller Höhe bestehen. Am Ende steht im schlimmsten Fall der Vollstreckungsbescheid und die Zwangsvollstreckung.

Jede Stufe verteuert die ursprüngliche Forderung durch zusätzliche Kosten. Deshalb ist es fast immer günstiger, früh das Gespräch mit dem Gläubiger zu suchen und eine Ratenzahlung oder Stundung zu vereinbaren, statt den Verzug laufen zu lassen.

Zahlungsverzug beim Kredit

Beim Kredit hat Zahlungsverzug besondere Folgen. Bleibt eine Rate aus, berechnet die Bank Verzugszinsen und Mahngebühren. Gravierender ist die Meldung an die SCHUFA: Ein gemeldeter Zahlungsverzug verschlechtert den Score und erschwert künftige Kredite, Verträge und sogar die Wohnungssuche.

Kommt ein Kreditnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug und erreicht dieser Rückstand einen bestimmten Anteil der Kreditsumme, darf die Bank den gesamten Kredit kündigen. Dann wird die komplette Restschuld auf einen Schlag fällig. Wer merkt, dass eine Rate nicht zu stemmen ist, sollte deshalb sofort handeln.

Zahlungsverzug vermeiden

Der beste Schutz vor Zahlungsverzug ist eine realistische Rate, die auch bei knappen Monaten passt. Prüfen Sie vor dem Kredit mit unserem Machbarkeits-Check, welche Rate Ihr Budget dauerhaft trägt. Ist die laufende Rate bereits zu hoch, hilft oft eine Umschuldung auf einen günstigeren Kredit mit kleinerer Monatsrate – wie viel das bringt, zeigt der Umschuldungs-Rechner. Und wer nur vorübergehend klamm ist, sollte die Bank auf eine Ratenpause ansprechen, bevor der Verzug überhaupt entsteht.

Häufige Fragen zum Zahlungsverzug

Wann beginnt der Zahlungsverzug?
Meist mit einer Mahnung nach Fälligkeit. Steht ein festes Zahlungsdatum auf der Rechnung, tritt der Verzug automatisch mit Ablauf dieses Termins ein. Spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung gerät der Schuldner in Verzug – bei Verbrauchern nur nach entsprechendem Hinweis.
Wie hoch sind die Verzugszinsen?
Bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Geschäften ohne Verbraucher 9 Prozentpunkte plus eine Pauschale von 40 Euro. Den Basiszinssatz gibt die Deutsche Bundesbank halbjährlich bekannt.
Ist eine Mahnung für den Zahlungsverzug nötig?
Grundsätzlich ja, aber es gibt Ausnahmen: Bei einem festen Zahlungsdatum auf der Rechnung oder 30 Tage nach Zugang der Rechnung tritt der Verzug auch ohne Mahnung ein.
Was droht bei Zahlungsverzug beim Kredit?
Verzugszinsen, Mahngebühren und eine SCHUFA-Meldung, die den Score belastet. Bei mehreren ausbleibenden Raten kann die Bank den Kredit kündigen und die gesamte Restschuld fällig stellen.
Was tun, wenn ich in Zahlungsverzug gerate?
Sofort den Gläubiger kontaktieren und eine Ratenzahlung, Stundung oder Ratenpause vereinbaren. Je früher, desto besser – so vermeiden Sie zusätzliche Kosten durch Mahnverfahren und Inkasso.