Das Wichtigste in Kürze
Ein Schuldner ist die Person oder das Unternehmen, das aus einem Schuldverhältnis eine Leistung erbringen muss – meist die Zahlung einer Geldsumme. Das Gegenstück ist der Gläubiger, der diese Leistung fordern darf. Beim Kredit sind Sie als Kreditnehmer der Schuldner, die Bank ist der Gläubiger. Der Schuldner ist verpflichtet, die vereinbarte Rate pünktlich zu zahlen; im Gegenzug hat er auch Rechte, etwa auf einen ordnungsgemäßen Vertrag und faire Behandlung.
Was ist ein Schuldner?
Ein Schuldner ist laut Definition eine natürliche oder juristische Person, die aufgrund eines Schuldverhältnisses eine bestimmte Leistung gegenüber dem Gläubiger erbringen muss. Das Schuldverhältnis kann aus einem Vertrag entstehen (etwa Kaufvertrag oder Kreditvertrag) oder aus dem Gesetz. Wer die Leistung fordern darf, ist der Gläubiger; wer sie schuldet, ist der Schuldner.
Die Leistung ist häufig eine Zahlung, kann aber auch die Übergabe einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung sein. In der Praxis meint man mit „Schuldner“ meist den Geldschuldner – also jemanden, der eine offene Forderung begleichen muss. Im Rechnungswesen heißt der Schuldner auch Debitor, der Gläubiger entsprechend Kreditor.
Schuldner und Gläubiger: das Wechselverhältnis
Schuldner und Gläubiger stehen immer im Wechselverhältnis zueinander – eine Rolle gibt es nicht ohne die andere. Ein einfaches Beispiel: Beim Kaufvertrag ist der Käufer Schuldner der Kaufsumme und zugleich Gläubiger der Ware; der Verkäufer ist umgekehrt Gläubiger des Geldes und Schuldner der Ware. Jeder kann also gleichzeitig Gläubiger und Schuldner sein, je nachdem, welche Leistung man betrachtet.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt dieses Verhältnis: Nach § 241 BGB ist der Gläubiger berechtigt, vom Schuldner eine Leistung zu verlangen. Erfüllt der Schuldner seine Verbindlichkeit nicht, hat der Gläubiger bestimmte Rechte – von der Mahnung bis zur gerichtlichen Durchsetzung der Forderung.
Der Schuldner beim Kredit
Beim Kredit ist die Rollenverteilung eindeutig: Die Bank als Kreditgeber ist der Gläubiger, Sie als Kreditnehmer sind der Schuldner. Mit der Unterschrift unter den Kreditvertrag übernehmen Sie die Verbindlichkeit, die Kreditsumme samt Zinsen in Raten zurückzuzahlen.
Nehmen zwei Personen gemeinsam einen Kredit auf, spricht man von Gesamtschuldnern. Beide haften dann für die volle Summe – die Bank kann sich aussuchen, von wem sie die Zahlung verlangt. Das ist besonders bei Paaren und Ehegatten wichtig zu wissen: Auch wer nur mitunterschreibt, ist vollwertiger Schuldner.
Pflichten und Rechte des Schuldners
Die zentrale Pflicht des Schuldners ist die pünktliche und vollständige Erfüllung – beim Kredit also die vereinbarte Rate zum Fälligkeitstag. Kommt der Schuldner in Verzug, drohen Verzugszinsen, Mahnkosten und im Ernstfall die Kündigung des Vertrags. Mehr dazu im Beitrag Zahlungsverzug.
Der Schuldner hat aber auch Rechte. Dazu zählen die Einrede des nicht erfüllten Vertrags (er muss erst zahlen, wenn der Gläubiger seinerseits leistet), das Recht auf einen korrekten und transparenten Vertrag sowie – bei Verbraucherkrediten – ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Gerät ein Schuldner dauerhaft in Zahlungsschwierigkeiten, schützt ihn das Insolvenzverfahren mit der Möglichkeit der Restschuldbefreiung.
Was tun bei Zahlungsproblemen?
Wer als Schuldner eine Rate nicht mehr stemmen kann, sollte früh handeln statt abzuwarten. Oft hilft eine Ratenpause, eine Umschuldung auf einen günstigeren Kredit oder ein Gespräch mit dem Gläubiger. Ob sich eine Ablösung lohnt, zeigt unser Umschuldungs-Rechner. Bei einer echten Überschuldung ist die anerkannte Schuldnerberatung die richtige Anlaufstelle.

