Das Wichtigste in Kürze
Die Restkreditversicherung, meist Restschuldversicherung genannt, soll die Kreditraten absichern, wenn Sie durch Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit nicht mehr zahlen können. Sie ist oft teuer (5 bis 13 Prozent der Kreditsumme) und leistet häufig nicht wie erhofft. Verbraucherschützer raten meist ab. Für die meisten Kreditnehmer sind Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung der bessere Schutz.
Was ist eine Restkreditversicherung?
Die Restkreditversicherung, auch Restschuldversicherung oder Ratenschutzversicherung genannt, ist eine Versicherung rund um Ihren Kredit. Sie soll einspringen und die Raten übernehmen, wenn Sie den Kredit aus bestimmten Gründen nicht mehr bedienen können. Angeboten wird die Restschuldversicherung fast immer direkt beim Kreditabschluss, die Bank bietet sie als Zusatz zum Kredit an.
Abgesichert werden je nach Tarif drei Fälle: der Todesfall (die Restschuld wird getilgt), die Arbeitsunfähigkeit (die Versicherung zahlt die Raten) und die Arbeitslosigkeit (die Raten werden für eine begrenzte Zeit übernommen). Klingt sinnvoll, doch im Detail hat die Restschuldversicherung viele Haken.
Was kostet die Restkreditversicherung?
Die Restschuldversicherung ist teuer. Laut Untersuchungen liegen die Kosten bei 5 bis 13 Prozent der Kreditsumme. Bei einem Kredit über 10.000 Euro mit 60 Monaten Laufzeit kommen so schnell mehrere Hundert bis über tausend Euro zusammen, die zur Kreditsumme addiert und mitfinanziert werden. Das heißt: Auf die Prämie der Restschuldversicherung zahlen Sie auch noch Zinsen.
Besonders ungünstig ist das Verhältnis bei Kleinkrediten mit kurzer Laufzeit, hier ist das Risiko eines Zahlungsausfalls gering, die Kosten der Restschuldversicherung aber im Verhältnis hoch. Wichtig auch: Die Prämie der Restkreditversicherung steckt nicht im effektiven Jahreszins, sie macht den Kredit also teurer, als der Zinsvergleich vermuten lässt.
Warum Verbraucherschützer meist abraten
Die Kritik an der Restschuldversicherung hat zwei Gründe: den hohen Preis und die vielen Ausschlüsse. Gerade der Baustein Arbeitslosigkeit greift oft nur bei unverschuldeter Kündigung, nicht bei Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung, zahlt erst nach einer Wartezeit und nur für begrenzte Zeit. Bei Arbeitsunfähigkeit schließen viele Tarife Vorerkrankungen aus. So kommt es vor, dass die teure Restschuldversicherung im Ernstfall gar nicht leistet.
Der Gesetzgeber hat 2025 nachgebessert: Die Restschuldversicherung darf erst sieben Tage nach dem Kreditabschluss abgeschlossen werden. So sollen Kunden nicht mehr im gleichen Termin zur Versicherung gedrängt werden. Wird die Frist verletzt, ist der Vertrag nichtig und Sie bekommen Ihr Geld zurück.
Wann ist die Restkreditversicherung sinnvoll?
Ganz pauschal ablehnen muss man die Restschuldversicherung nicht. Sinnvoll sein kann sie bei hohen Kreditsummen mit langer Laufzeit, etwa einer Baufinanzierung, wenn keine andere Absicherung besteht und Angehörige im Todesfall die Schuld nicht tragen könnten. Bei kleinen Anschaffungen, einem Möbel- oder Elektronikkredit, lohnt sie sich dagegen nicht, das Ausfallrisiko ist zu gering, um die hohen Kosten zu rechtfertigen.
Als Faustregel gilt: Je größer der Kredit und je länger die Laufzeit, desto eher kann eine Absicherung Sinn ergeben, aber selten in Form der teuren Restschuldversicherung der Bank.
Bessere Alternativen zur Restkreditversicherung
Wer das Risiko wirklich absichern will, fährt mit separaten Versicherungen fast immer besser und günstiger:
- Risikolebensversicherung: deckt den Todesfall ab, deutlich günstiger als der Todesfallschutz der Restschuldversicherung, und die Summe passt sich flexibel an.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: sichert das Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit umfassend ab, nicht nur die Kreditrate.
- Solide Rücklage: ein Notgroschen von einigen Monatsraten fängt kurze Engpässe ohne Versicherung ab.
Diese Alternativen kosten in Summe oft weniger als die Restkreditversicherung und schützen umfassender, weil sie nicht nur an einen einzelnen Kredit gebunden sind.
Restkreditversicherung kündigen
Eine bestehende Restschuldversicherung lässt sich kündigen, die Bedingungen stehen im Vertrag. Bei Kündigung erhalten Sie oft einen Teil der im Voraus gezahlten Prämie zurück. Prüfen Sie vor der Kündigung, ob Sie den Schutz an anderer Stelle brauchen, und sichern Sie das Risiko gegebenenfalls über eine günstigere Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ab.


