Das Wichtigste in Kürze
Die Löschungsbewilligung ist die notariell beglaubigte Erklärung der Bank, dass eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld gelöscht werden darf – üblich nach vollständiger Rückzahlung des Kredits. Die Bank muss die Löschungsbewilligung kostenlos ausstellen; für die eigentliche Löschung fallen Notar- und Grundbuchkosten von etwa 0,2 bis 0,4 Prozent der Grundschuldsumme an. Wichtig: Löschen ist kein Muss – eine bestehen bleibende Grundschuld kann als günstige Sicherheit für künftige Kredite dienen.
Was ist eine Löschungsbewilligung?
Wer eine Immobilie finanziert, räumt der Bank als Sicherheit eine Grundschuld ein, die in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen wird. Diese Eintragung verschwindet nicht automatisch, wenn der Kredit abbezahlt ist – das Grundbuchamt löscht sie nur auf Antrag und nur mit Zustimmung des Gläubigers. Genau diese Zustimmung ist die Löschungsbewilligung: ein Dokument, in dem die Bank als Gläubigerin erklärt, dass sie mit der Löschung „ihrer“ Grundschuld einverstanden ist.
Der Anspruch darauf ist gesetzlich abgesichert: Nach vollständiger Tilgung des Darlehens muss der Kreditgeber die Löschungsbewilligung ausstellen – und zwar kostenlos. Lediglich die notarielle Beglaubigung der Unterschriften und die Gebühren des Grundbuchamts für die Löschung selbst zahlen Sie als Eigentümer.
Grundschuld löschen: Ablauf in vier Schritten
- 1. Löschungsbewilligung anfordern: Nach der letzten Rate stellen Sie einen formlosen Antrag bei der Bank. Viele Banken verschicken das Dokument auch automatisch mit der Schlussabrechnung.
- 2. Notar einschalten: Ohne Notar geht es nicht – er beglaubigt die Löschungsbewilligung und Ihren Löschungsantrag und reicht beide beim Grundbuchamt ein.
- 3. Grundbuchamt löscht: Das Amt prüft die Unterlagen und löscht die Grundschuld in Abteilung III.
- 4. Bestätigung erhalten: Sie bekommen die Eintragungsnachricht – das Grundbuch ist jetzt lastenfrei.
Vom Antrag bis zur vollzogenen Löschung vergehen je nach Auslastung des Grundbuchamts meist vier bis zwölf Wochen. Eile besteht in der Regel nicht – außer ein Verkauf steht an.
Was kostet die Löschung der Grundschuld?
Die Löschungsbewilligung selbst ist kostenlos – kostenpflichtig ist der Vollzug:
- Notarkosten für die Beglaubigung und Antragstellung
- Grundbuchamt-Gebühren für die Löschung
Zusammen liegen die Kosten bei etwa 0,2 bis 0,4 Prozent der Grundschuldsumme. Beispiel: Bei einer eingetragenen Grundschuld über 300.000 Euro zahlen Sie für die Löschung grob 600 bis 1.200 Euro. Die Kosten trägt der Eigentümer – es sei denn, ein Käufer verlangt im Rahmen eines Verkaufs die Lastenfreistellung; dann regelt der Kaufvertrag, wer was übernimmt.
Löschen oder behalten? Die unterschätzte Frage
Viele Eigentümer lassen die Grundschuld reflexartig löschen – dabei kann das Behalten die klügere Wahl sein. Eine getilgte, aber eingetragene Grundschuld wird zur Eigentümergrundschuld: Sie sichert keinen Kredit mehr, steht aber weiter im Grundbuch. Die Vorteile:
- Günstige Wiederverwendung: Steht später eine Modernisierung, ein Umbau oder eine neue Finanzierung an, kann die bestehende Grundschuld an eine Bank abgetreten werden – das spart die Kosten einer Neubestellung (rund 1 bis 1,5 Prozent Notar-/Grundbuchkosten der Grundschuldsumme).
- Kein Nachteil im Alltag: Die eingetragene, nicht valutierende Grundschuld stört nicht – sie kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Löschen ist sinnvoll, wenn ein Verkauf ansteht (Käufer verlangen ein lastenfreies Grundbuch – die Abwicklung läuft dann über Notar und häufig ein Treuhandverfahren, siehe Treuhandkonto) oder wenn Sie sicher keine neue Finanzierung mehr planen und klare Verhältnisse wollen. Details zur Funktionsweise der Sicherheit erklärt unser Beitrag zur Grundschuld, den Gesamtzusammenhang die Seite zur Baufinanzierung.


