Hausgeld:die monatlichen Kosten der Eigentumswohnung

Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die jeder Wohnungseigentümer an die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft zahlt.

Hausgeld: flache Illustration eines Mehrfamilienhauses mit monatlicher Zahlung in die Gemeinschaftskasse – Kreditriese Glossar

Das Wichtigste in Kürze

Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die jeder Wohnungseigentümer an die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft zahlt. Es deckt die laufenden Kosten des Gemeinschaftseigentums: Betriebskosten, Verwaltung und die Instandhaltungsrücklage. Üblich sind etwa 2,50 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter im Monat. Bei Vermietung dürfen nur die umlagefähigen Kosten an den Mieter weitergegeben werden – rund 20 bis 30 Prozent des Hausgelds trägt der Eigentümer immer selbst. Für die Baufinanzierung gilt: Rate plus Hausgeld müssen zusammen ins Budget passen.

Was ist das Hausgeld?

Das Hausgeld (umgangssprachlich auch Wohngeld genannt) ist der monatliche Beitrag, den Eigentümer einer Eigentumswohnung an die Hausverwaltung zahlen. Wer eine Wohnung kauft, kauft immer auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum – Treppenhaus, Dach, Fassade, Aufzug, Garten. Dessen Bewirtschaftung kostet laufend Geld, und genau diese Kosten verteilt das Hausgeld auf alle Eigentümer der Wohnanlage.

Rechtlich ist das Hausgeld eine Vorauszahlung auf Basis des Wirtschaftsplans: Die Verwaltung kalkuliert die Kosten des Jahres, teilt sie – meist nach Miteigentumsanteilen – auf die Eigentümer auf und zieht monatlich ein. Nach Jahresende folgt die Jahresabrechnung: Wer zu viel vorausgezahlt hat, bekommt Geld zurück; wer zu wenig gezahlt hat, leistet eine Nachzahlung.

Wie setzt sich das Hausgeld zusammen?

Das Hausgeld besteht aus drei Blöcken:

  • Betriebskosten: Wasser und Abwasser, Heizung (bei Zentralheizung), Müllabfuhr, Hausstrom, Hausmeister, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Aufzug und Gebäudeversicherungen – die klassischen Nebenkosten des Hauses.
  • Verwaltungskosten: das Honorar der Hausverwaltung, Kontoführung und die Kosten der Eigentümerversammlung.
  • Instandhaltungsrücklage: der Sparanteil für künftige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum, etwa ein neues Dach, die Fassadensanierung oder den Aufzugstausch.

Gerade die Instandhaltungsrücklage unterscheidet die Eigentumswohnung vom Mietverhältnis: Eigentümer sparen verpflichtend für die Zukunft des Gebäudes mit. Eine gut gefüllte Rücklage ist beim Wohnungskauf ein Qualitätsmerkmal – eine leere Kasse kündigt Sonderumlagen an.

Wie hoch ist das Hausgeld?

Als Faustregel liegt das Hausgeld zwischen 2,50 und 4,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat. Für eine 80-Quadratmeter-Wohnung sind das etwa 200 bis 360 Euro monatlich. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab:

  • Alter und Zustand des Gebäudes: Ältere Häuser brauchen höhere Rücklagen und verursachen mehr Reparaturen.
  • Ausstattung: Aufzug, Tiefgarage, Schwimmbad oder große Außenanlagen treiben die Kosten pro Monat spürbar nach oben.
  • Größe der Anlage: In großen Wohnanlagen verteilen sich Fixkosten auf mehr Parteien.
  • Energiestandard: Sanierte, effiziente Gebäude senken die Heiz- und Betriebskosten für alle Eigentümer.

Ein auffällig niedriges Hausgeld ist übrigens nicht automatisch gut: Häufig steckt eine zu knappe Instandhaltungsrücklage dahinter – die Rechnung kommt dann später per Sonderumlage.

Hausgeld bei Vermietung: Was zahlt der Mieter?

Vermietete Eigentumswohnungen sind der Punkt, an dem das Hausgeld richtig wichtig wird. Denn der Vermieter darf nur die umlagefähigen Kosten über die Nebenkostenabrechnung an den Mieter weitergeben – also die Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung (Heizung, Wasser, Müll, Hausmeister, Versicherungen und Ähnliches).

Nicht umlagefähig sind dagegen die Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage. Diese Posten trägt der Eigentümer immer selbst – im Schnitt 20 bis 30 Prozent des Hausgelds. Wer eine Wohnung als Kapitalanlage kauft, muss diesen Eigenanteil in die Renditerechnung einbeziehen: Die Mieteinnahmen müssen Kreditrate plus nicht umlagefähiges Hausgeld tragen, damit die Rechnung aufgeht.

Hausgeld und Baufinanzierung: Warum die Bank mitrechnet

Für Wohnungskäufer ist das Hausgeld ein fester Posten in der Haushaltsrechnung – und zwar zusätzlich zur Kreditrate. Banken kalkulieren bei der Finanzierungsprüfung beides ein: Wer 1.200 Euro Rate stemmen kann, aber 350 Euro Hausgeld zahlt, hat effektiv 1.550 Euro monatliche Wohnkosten. Prüfen Sie vor dem Kauf deshalb immer den aktuellen Wirtschaftsplan, die letzten Jahresabrechnungen und die Höhe der Rücklage – und rechnen Sie Rate plus Hausgeld gegen Ihr Budget. Eine erste ehrliche Einschätzung liefert unser Machbarkeits-Check; die Grundlagen der Finanzierung erklärt unsere Seite zum Kredit für den Wohnungskauf.

Häufige Fragen zum Hausgeld

Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Nebenkosten?
Das Hausgeld zahlen Eigentümer an die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft; es enthält neben Betriebskosten auch Verwaltung und Instandhaltungsrücklage. Die Nebenkosten des Mieters umfassen nur die umlagefähigen Betriebskosten – deshalb ist das Hausgeld meist 20 bis 30 Prozent höher.
Wie hoch ist das Hausgeld im Durchschnitt?
Üblich sind 2,50 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter im Monat, je nach Alter, Zustand und Ausstattung des Gebäudes. Für eine 80-Quadratmeter-Wohnung also grob 200 bis 360 Euro monatlich.
Wer legt die Höhe des Hausgelds fest?
Die Eigentümergemeinschaft per Beschluss auf Basis des Wirtschaftsplans, den die Hausverwaltung aufstellt. Nach Jahresende gleicht die Jahresabrechnung Vorauszahlungen und tatsächliche Kosten aus.
Ist das Hausgeld steuerlich absetzbar?
Bei vermieteten Wohnungen ja: Betriebs- und Verwaltungskosten sind als Werbungskosten absetzbar; die Instandhaltungsrücklage erst, wenn sie tatsächlich für Reparaturen verwendet wird. Bei Selbstnutzung sind nur haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen anteilig absetzbar.
Was passiert, wenn ein Eigentümer das Hausgeld nicht zahlt?
Dann kann die Eigentümergemeinschaft die Rückstände gerichtlich durchsetzen – notfalls bis zur Zwangsversteigerung der Wohnung. Hausgeldrückstände des Verkäufers sollten Käufer vor dem Notartermin prüfen.
Warum ist ein sehr niedriges Hausgeld ein Warnsignal?
Weil oft an der Instandhaltungsrücklage gespart wird. Steht später eine Dachsanierung oder ein Aufzugstausch an, müssen die Eigentümer die Lücke per Sonderumlage schließen – das wird teurer als ein solide kalkuliertes Hausgeld.