Das Wichtigste in Kürze
Die Pfändungsfreigrenze legt fest, welcher Teil des Einkommens bei einer Pfändung unantastbar bleibt. Seit dem 1. Juli 2026 sind monatlich 1.587,40 Euro netto pfändungsfrei, bei Unterhaltspflichten mehr. Nur das Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze darf gepfändet werden, gestaffelt nach der Pfändungstabelle. Wer ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führt, sichert diesen Betrag automatisch.
Was ist die Pfändungsfreigrenze?
Die Pfändungsfreigrenze ist der gesetzlich geschützte Teil des Arbeitseinkommens, den Gläubiger bei einer Lohn- oder Kontopfändung nicht antasten dürfen. Der Gesetzgeber sichert damit das Existenzminimum: Auch wer Schulden hat und gepfändet wird, soll seinen Lebensunterhalt bestreiten können. Geregelt ist die Pfändungsfreigrenze in § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO).
Nur der Teil des Einkommens, der über der Pfändungsfreigrenze liegt, ist pfändbar, und auch dieser nicht vollständig. Wie viel genau gepfändet werden darf, ergibt sich aus der Pfändungstabelle.
Höhe der Pfändungsfreigrenze 2026
Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zum 1. Juli angepasst. Seit dem 1. Juli 2026 gelten diese Grundwerte für den monatlichen pfändungsfreien Betrag:
- Ohne Unterhaltspflichten: 1.587,40 Euro netto
- Mit einer unterhaltsberechtigten Person: 2.184,82 Euro
- Mit zwei unterhaltsberechtigten Personen: 2.517,65 Euro
- Mit drei unterhaltsberechtigten Personen: 2.850,48 Euro
Für jede weitere unterhaltsberechtigte Person steigt die Pfändungsfreigrenze weiter. Wer also Kinder oder einen unterhaltsberechtigten Partner versorgt, hat einen höheren pfändungsfreien Betrag.
Wie die Pfändungstabelle funktioniert
Die Pfändungstabelle setzt die Pfändungsfreigrenzen in konkrete Euro-Beträge um. Sie zeigt für jedes Nettoeinkommen und jede Zahl der Unterhaltspflichten, wie viel pfändbar ist. Die Tabelle rechnet in 10-Euro-Schritten und rundet ab, dadurch bleibt das Einkommen in der Praxis oft bis knapp unter 1.590 Euro komplett pfändungsfrei.
Wichtig: Oberhalb der Pfändungsfreigrenze wird nicht alles gepfändet. Vom Betrag über der Grenze bleibt ein Teil geschützt, damit sich Mehrarbeit lohnt. Erst ab einem deutlich höheren Einkommen ist der übersteigende Betrag voll pfändbar.
P-Konto: Pfändungsschutz für das Girokonto
Wird nicht der Lohn beim Arbeitgeber, sondern das Konto gepfändet, schützt ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) das Einkommen. Jeder kann sein Girokonto kostenlos in ein P-Konto umwandeln lassen. Auf dem P-Konto bleibt automatisch ein Grundfreibetrag in Höhe der Pfändungsfreigrenze geschützt, aktuell 1.587,40 Euro im Monat, unabhängig davon, woher das Geld stammt.
Bei Unterhaltspflichten oder bestimmten Sozialleistungen lässt sich der geschützte Betrag auf dem P-Konto erhöhen, dafür braucht es eine Bescheinigung, etwa von der Schuldnerberatung, dem Arbeitgeber oder einer Behörde. Ohne P-Konto ist das Guthaben auf dem Girokonto bei einer Kontopfändung dagegen zunächst komplett blockiert.
Pfändungsfreigrenze und Kredit
Für Kreditnehmer ist die Pfändungsfreigrenze in zwei Situationen wichtig. Erstens: Zahlt jemand einen Kredit nicht zurück, kann der Gläubiger nach einem Titel pfänden, aber nur oberhalb der Pfändungsfreigrenze. Zweitens: Banken prüfen bei der Kreditvergabe, ob das pfändbare Einkommen die Rate trägt. Ein Einkommen knapp an der Pfändungsfreigrenze erschwert deshalb die Kreditaufnahme. Wer in Zahlungsschwierigkeiten steckt, sollte früh das Gespräch mit der Bank suchen und gegebenenfalls eine Schuldnerberatung einschalten.


