Pfändungsfreigrenze – kurz erklärt: Die Pfändungsfreigrenze ist der Teil des Einkommens, der bei einer Pfändung nicht angetastet werden darf. Sie spielt bei Krediten ohne SCHUFA eine zentrale Rolle.
Was Sie in der Praxis wissen sollten
Zentral beim Kredit ohne SCHUFA: Nur wer pfändbares Einkommen über der Freigrenze hat, erhält die Zusage. Die Grenze steigt mit Unterhaltspflichten.
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